IEA AFC Annex 33: Stationäre Applikationen (Arbeitsperiode 2017 - 2019)
Kurzbeschreibung
In Annex 33 stehen die folgenden Tasks auf dem Programm:
- Evaluierung der derzeit laufenden größeren Demonstrationsprojekte
- Identifizierung von Nischenmärkten
- Analyse der verschiedenen möglichen Brennstoffe inkl. Reformierungsanfordernissen
- Analyse der ökonomischen Voraussetzungen für die Markteinführung
- Analyse der regulativen Rahmenbedingungen
Von Seiten der Österreichischen Energieagentur liegt der Fokus auf Subtask 3. In diesem Subtask werden die geänderten Rahmenbedingungen, welche sowohl Chancen als auch Risiken für die weitere Umsetzung von Brennstoffzellen bilden, analysiert und im Falle von Barrieren Gegenstrategien bzw. Empfehlungen für Weiterentwicklung dieser Rahmenbedingungen abgegeben. Die relevanten gesetzlichen Vorgaben auf EU-Ebene sind:
- Richtlinie 2010/31/EU „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden"
- Richtlinie 2012/27/EU „Energieeffizienzrichtlinie"
- Richtlinie 2009/28/EU „Erneuerbare Energien"
- Richtlinie 2010/30EU „Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten"
- Richtlinie 2009/125/EU „Ökodesign-Richtlinie"
- Richtlinie 2009/73/EU „Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt"
- Richtlinie 2009/72/EU „Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt"
Ergebnisse der Arbeitsperiode 2017 bis 2019:
Die oben genannten Richtlinien wurden im Hinblick auf positive aber auch negative Einflüsse auf die Markdurchdringung von stationären Brennstoffzellen analysiert, aufbereitet und konkrete Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet. Ebenso wurden die maßgeblichen Ansprechpartner unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessensperspektive, mittels Portfolioanalyse identifiziert, um die erforderlichen politischen Rahmenbedingungen und Instrumente zu schaffen.
Neben der Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde im Zuge der Novellierung der ÖNORM H5056 ein Normenentwurf ausgearbeitet. Diese Norm ist die Basis, um diese Technologie in den OIB-Richtlinien und in weiterer Folge in die Bauordnungen bzw. Bautechnik-Verordnungen zu integrieren (Stichwort: Energieausweis). Per Januar 2019 wurde die ÖNORM H5056 novelliert, per Ende April 2019 wurde die OIB Richtlinie 6 novelliert; sowohl die ÖNORM als auch die OIB Richtlinie berücksichtigen nunmehr m-KWK Systeme (inkl. Brennstoffzellen-Systeme). Die erarbeiteten Vorschläge wurden von den Gremien berücksichtigt. Damit können zukünftig Brennstoffzellen-Anlagen in Gebäuden (Neubau, umfassende Sanierungen) zum Einsatz kommen.
Weiters wurde ein erweitertes – auf Kostenrechnungsgrundsätzen aufbauendes – Business Modell entwickelt. Die Analysen, die Ergebnisse und die Empfehlungen wurden im Subtask-Report „Possible extension of the business model for fuel cells" festgehalten.
Die Identifizierung von Nischenmärkten für die Anwendung der Brenn-stoffzellentechnologie erfolgte unter Berücksichtigung der aus den großen Brennstoffzellenförderprogrammen wie z.B. ENE.Farm (Japan) und PACE (EU) gewonnenen Erkenntnisse.
IEA Fortschrittliche Brennstoffzellen (AFC) Annex 33: Stationäre Applikationen
Das Hauptziel von Annex 33 ist die forcierte Technologieentwicklung von Schlüsselkomponenten und Systemen. Die Marktimplementierung bzw. Transformation soll durch die Analyse und Entwicklung der hierfür erforderlichen politischen Rahmenbedingungen und Instrumente unterstützt werden. Die derzeit vorliegenden technologischen, ökonomischen und politischen Barrieren sollen identifiziert, Lösungen entwickelt und die Barrieren sukzessive abgebaut werden.
Schriftenreihe
28/2020
G. Simader, A. Schuch
Herausgeber: BMK
Deutsch, 35 Seiten
Downloads zur Publikation
Publikationen
Weitere Publikationen aus dem AFC Annex 33 befinden sich in der Arbeitsperiode 2014-2017.
Teilnehmende Staaten
China, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Israel, Italien, Japan, Mexiko, Österreich, Schweden, Schweiz, Südkorea und USA
Kontaktadresse
DI Dr. Günter Simader
Österreichische Energieagentur
Mariahilfer Straße 136
1150 Wien
E-Mail: guenter.simader@energyagency.at
Tel.: +43 (1) 586 15 24 124