EU-Ökodesign Verordnung (2024)

Die Verordnung (EU) 2024/1781 vom 13. Juni 2024 schafft einen Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte und ersetzt die Richtlinie 2009/125/EG. Diese Verordnung ist Teil einer umfassenderen EU-Strategie, die mehrere zentrale EU-Politiken und Initiativen integriert.

Herausgeber: Europäische Kommission
Deutsch

Inhaltsbeschreibung

Entstehungsrahmen

  1. Europäischer Grüner Deal: Der im Dezember 2019 vorgestellte Grüne Deal der EU ist eine Wachstumsstrategie, die darauf abzielt, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Er fördert nachhaltige Produktionsmethoden und Konsummuster, um eine faire und wohlhabende Gesellschaft zu schaffen​(Verordnung_13.07.2024_R...)​.
  2. Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (2020): Im März 2020 stellte die Europäische Kommission diesen Plan vor, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Der Plan betont die Notwendigkeit eines umfassenden rechtlichen Rahmens für nachhaltige Produkte, um deren Design, Herstellung, Nutzung und Entsorgung zu revolutionieren​(Verordnung_13.07.2024_R...)​.
  3. Neue Industriestrategie für Europa (2020): Diese Strategie, veröffentlicht im März 2020 und aktualisiert im Mai 2021, zielt darauf ab, die europäische Industrie klimaneutral und digital zu transformieren. Sie unterstreicht die Notwendigkeit von Recycling und der Nutzung von Sekundärrohstoffen, um die Rohstoffabhängigkeit der EU zu verringern​(Verordnung_13.07.2024_R...)​.
  4. Entschließungen des Europäischen Parlaments und des Rates: Das Europäische Parlament und der Rat haben mehrfach die Förderung langlebiger, reparierbarer und recycelbarer Produkte unterstützt. Insbesondere in den Entschließungen von November 2020 und Februar 2021 wurde betont, dass nachhaltige Produkte die Regel sein sollten und zur Bewältigung ökologischer Herausforderungen beitragen können​(Verordnung_13.07.2024_R...)​.

Verbindung zu anderen EU-Strategien

  • Klimaziele der EU: Die Verordnung unterstützt die Klimaziele der EU für 2030 und 2050, indem sie energie- und ressourceneffiziente Produkte fördert.
  • Schutz der Biodiversität: Die Verordnung zielt darauf ab, die Umwelt zu schützen und die Biodiversität zu erhalten, indem sie die Menge an Abfall reduziert und den Einsatz gefährlicher Chemikalien in Produkten begrenzt.
  • Verbraucherschutz und Marktintegration: Die Verordnung schafft einen Binnenmarkt für nachhaltige Produkte, der die Verbraucher stärkt und den Zugang zu nachhaltigen und erschwinglichen Optionen erleichtert​(Verordnung_13.07.2024_R...)​.

Die Verordnung (EU) 2024/1781 ist somit ein integraler Bestandteil der umfassenderen EU-Strategie zur Förderung nachhaltiger Entwicklung, zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Stärkung des Binnenmarkts durch die Schaffung einheitlicher Ökodesign-Anforderungen für Produkte.

Hintergrund und Zielsetzung

Die Verordnung (EU) 2024/1781 wurde am 13. Juni 2024 erlassen und ersetzt die bisherige Richtlinie 2009/125/EG. Sie ist Teil des Europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Ihr Hauptziel ist es, nachhaltige Produkte zur Norm auf dem EU-Markt zu machen, indem sie langlebiger, reparierbarer, wiederverwendbarer und recycelbarer gestaltet werden.

Hauptbestandteile der Verordnung

  1. Erweiterung des Geltungsbereichs: Die Verordnung gilt für nahezu alle physischen Produkte, einschließlich ihrer Bestandteile und Zwischenprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Ausnahmen sind Produkte wie Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Arzneimittel und bestimmte medizinische Geräte.
  2. Ökodesign-Anforderungen: Diese Anforderungen zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu minimieren. Dazu gehören Aspekte wie Energieverbrauch, Materialverbrauch, Wasserverbrauch, Schadstoffemissionen und Abfallentstehung.
  3. Produktspezifische Anforderungen: Für verschiedene Produktgruppen werden spezifische Anforderungen festgelegt, um deren Umweltleistung zu verbessern. Diese Anforderungen können Mindeststandards für Energieeffizienz, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit umfassen.
  4. Digitale Produktpässe: Produkte müssen künftig mit einem digitalen Produktpass ausgestattet sein, der Informationen über ihre Umweltleistung, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und chemische Zusammensetzung bereitstellt. Dieser Pass soll Transparenz für Verbraucher und Unternehmen schaffen und die Kreislaufwirtschaft fördern.
  5. Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren: Unternehmen wird verboten, unverkaufte oder zurückgegebene Waren zu vernichten, es sei denn, dies ist aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen erforderlich. Diese Regelung soll Abfall reduzieren und die Wiederverwendung fördern.
  6. Reparaturpflicht: Hersteller werden verpflichtet, Ersatzteile und Reparaturanleitungen bereitzustellen, um die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Dies soll die Reparierbarkeit verbessern und den Abfall reduzieren.
  7. Verpflichtung zur Rücknahme und Wiederverwendung: Unternehmen müssen Systeme zur Rücknahme und Wiederverwendung von Produkten und ihren Bestandteilen einrichten. Dies fördert die Wiederverwertung und reduziert die Menge an Abfall.
  8. Marktüberwachung und Durchsetzung: Die Verordnung sieht strengere Marktüberwachungsmaßnahmen vor, um sicherzustellen, dass nur Produkte, die den Ökodesign-Anforderungen entsprechen, auf dem Markt angeboten werden. Nationale Behörden werden befugt, Inspektionen durchzuführen und bei Verstößen Sanktionen zu verhängen.

Bezug zu anderen EU-Strategien

Die Verordnung ist eng mit anderen EU-Strategien und -Initiativen verknüpft, darunter der Europäische Grüne Deal, der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und die Klimaziele der EU für 2030 und 2050. Sie unterstützt diese Initiativen, indem sie die Umweltauswirkungen von Produkten reduziert und den Übergang zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft fördert.

Auswirkungen und Nutzen

  • Umweltschutz: Durch die Reduzierung von Energie- und Ressourcenverbrauch sowie von Abfällen und Emissionen trägt die Verordnung zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung des Klimawandels bei.
  • Verbraucherschutz: Verbraucher profitieren von langlebigeren und reparierbareren Produkten, was langfristig Kosten spart und die Lebensqualität verbessert.
  • Wirtschaftliche Vorteile: Unternehmen können durch die Anpassung an die neuen Anforderungen Wettbewerbsvorteile erzielen, indem sie nachhaltige Produkte anbieten und neue Geschäftsmodelle entwickeln.
  • Innovation: Die Verordnung fördert Innovationen in Design, Produktion und Geschäftsmodellen, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind.

Fazit

Die Verordnung (EU) 2024/1781 ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer nachhaltigen und kreislauforientierten Wirtschaft in der EU. Sie setzt umfassende und ambitionierte Anforderungen an Produkte, um deren Umweltauswirkungen zu minimieren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der europäischen Wirtschaft zu stärken.

EU-Ökodesign Verordnung (2024): VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte