Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (2020)

Der zweite EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa wurde im Rahmen des europäischen Grünen Deals von der Europäischen Kommission im März 2020 verabschiedet. Der Aktionsplan ist selbst nicht rechtlich bindend, sondern ein politisches Programm, das (mit Zeitplan im Anhang) ankündigt, welche rechtlichen Schritte in den nächsten Jahren gesetzt werden.

Herausgeber: Europäische Kommission, 2020
Englisch

Inhaltsbeschreibung

Der Aktionsplan zielt darauf ab, weit über Abfallwirtschaft hinauszugehen und am Anfang der Produktionskette anzusetzen, beim Design von Produkten. Das soll Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Upgrade-Möglichkeiten und zuletzt auch Recycling von Rohstoffen ermöglichen – was bei derzeitigen Produkten oft nicht möglich ist.

Auch Anforderungen an Energieeffizienz und Schadstofffreiheit sind darin enthalten. Begonnen wird in sieben explizit genannten Produktkategorien.

Darüber hinaus wird die Entwicklung von Märkten unterstützt, sowohl für sekundäre Rohstoffe als auch für kreislauffähige Produkte. Auch neue Geschäftsmodelle, die Anreize für die Langlebigkeit von Produkten beinhalten, werden gestärkt, sowie die Information von Konsumenten.

Produktfelder

  • Bauwirtschaft
  • Batterien und Fahrzeuge
  • Elektronik und IT

Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft