Die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2024)
Herausgeber: Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union
Englisch
Inhaltsbeschreibung
Rahmen und Entstehung
Die Verordnung wurde im Kontext des europäischen Grünen Deals entwickelt. Der Grüne Deal zielt darauf ab, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Im Rahmen dieses Ziels wurde mit der Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität das Zwischenziel festgelegt, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Diese Verordnung wurde erlassen, um die bestehenden Regelungen anzupassen und zu verbessern, um das übergeordnete Ziel der Klimaneutralität zu unterstützen.
Bezug zu anderen Strategien
- Europäischer Grüner Deal: Die Verordnung 2023/2413 fördert die Nutzung erneuerbarer Energien, was ein wesentlicher Bestandteil des Grünen Deals ist. Sie unterstreicht die Bedeutung einer gerechten Energiewende, die sowohl ökologisch nachhaltig als auch sozial gerecht ist.
- REPowerEU-Plan: Dieser Plan, vorgestellt im Mai 2022, zielt darauf ab, die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen, insbesondere aus Russland, zu verringern. Der Plan betont den Ausbau von Wind- und Solarenergie und setzt ehrgeizige Ziele für erneuerbare Energiekapazitäten bis 2030.
- Energieeffizienzrichtlinie: Die Verordnung bezieht sich auch auf die Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz und betont die Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes zur Förderung energieeffizienter erneuerbarer Energiequellen.
- SET-Plan: Der Europäische Strategieplan für Energietechnologie zielt darauf ab, durch Forschung und Innovation den Übergang zu einem klimaneutralen Energiesystem zu beschleunigen. Die Verordnung unterstützt diese Ziele, indem sie die Mitgliedstaaten dazu ermutigt, innovative Technologien im Bereich erneuerbare Energie zu fördern.
Die Verordnung (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Oktober 2023 bezieht sich auf die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und deren Integration in das Energiesystem der Europäischen Union.
Hintergrund und Zielsetzung
Die Verordnung wurde im Rahmen des europäischen Grünen Deals entwickelt, dessen Hauptziel die Klimaneutralität der EU bis 2050 ist. Der Grüne Deal zielt auch darauf ab, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.
Die Verordnung 2023/2413 unterstützt diese Ziele, indem sie die Nutzung erneuerbarer Energien fördert und die bestehenden Regelungen verbessert.
Kennzahlen und Ziele
Erneuerbare Energieziele
- Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch der EU mindestens 42,5 % betragen.
- Die Mitgliedstaaten sollen sich bemühen, gemeinsam ein Ziel von 45 % zu erreichen.
Dekarbonisierung des Energiesystems
- Mehr als 75 % der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU stammen aus dem Energiesektor.
- Der Ausbau erneuerbarer Energien ist entscheidend für die Reduktion dieser Emissionen und die Erreichung der Klimaziele.
Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie
- Spezifische Land- und Meeresgebiete werden als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen, um die Entwicklung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien zu erleichtern.
- Diese Gebiete sollen von vereinfachten Verwaltungsverfahren profitieren.
Förderung von Bioenergie
- Bioenergie muss nach dem Prinzip der Kaskadennutzung genutzt werden, das die effizienteste Nutzung von Biomasse priorisiert.
- Die Verordnung legt fest, dass die energetische Nutzung von Biomasse nachhaltig und umweltfreundlich sein muss.
Vereinfachung der Genehmigungsverfahren
- Die Verwaltungsverfahren für die Genehmigung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien werden gestrafft und verkürzt.
- Projekte in Beschleunigungsgebieten sollen besonders von diesen Vereinfachungen profitieren.
Dekarbonisierung des Gebäudesektors
- Es werden Richtzielvorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden festgelegt.
- Der Gebäudesektor soll bis 2050 weitgehend dekarbonisiert werden.
Innovationen und Technologieentwicklung
- Die Verordnung fördert die Forschung und Innovation im Bereich erneuerbare Energien.
- Bis 2030 sollen mindestens 5 % der neu installierten Kapazitäten im Bereich erneuerbare Energien aus innovativen Technologien stammen.
Wichtige Maßnahmen und Strategien
REPowerEU-Plan
- Der REPowerEU-Plan zielt darauf ab, die EU vor 2030 von fossilen Brennstoffen aus Russland unabhängig zu machen.
- Der Plan fördert den beschleunigten Ausbau von Wind- und Solarenergie.
Europäischer Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan)
Der SET-Plan unterstützt den Übergang zu einem klimaneutralen Energiesystem durch Maßnahmen zugunsten von Forschung und Innovation.
Nationale Energie- und Klimapläne
Die Mitgliedstaaten legen in ihren Plänen nationale Ziele und Finanzierungsmaßnahmen für erneuerbare Energien fest. Österreichs Nationaler Energie- und Klimaplan befindet sich zurzeit in Überarbeitung.
Österreichs integrierter nationaler Energie- und Klimaplan (2019)
Vorteile und Auswirkungen
Umweltschutz
- Reduktion der Treibhausgasemissionen.
- Bekämpfung des Verlusts an biologischer Vielfalt.
- Verringerung der Umweltverschmutzung.
Wirtschaftliche Vorteile
- Schaffung neuer Arbeitsplätze.
- Förderung der lokalen Wirtschaft durch Investitionen in erneuerbare Energien.
- Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Verbesserung der Energiesicherheit.
Soziale Vorteile
- Verringerung der Energiearmut durch stabile und erschwingliche Energiepreise.
- Gerechte Energiewende, die sicherstellt, dass kein Gebiet und kein Bürger zurückgelassen wird.
Die Verordnung (EU) 2023/2413 ist ein zentraler Bestandteil der EU-Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Sie unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien und vereinfacht die entsprechenden Genehmigungsverfahren. Durch die Förderung von Innovation und Technologieentwicklung sowie die Festlegung ehrgeiziger Ziele trägt sie entscheidend zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur Schaffung einer nachhaltigen und sicheren Energiezukunft für die EU bei.