Das EU-Lieferkettengesetz (2024)

Die Verordnung entstand im Rahmen der Bemühungen der Europäischen Union, nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken zu fördern. Sie bezieht sich auf mehrere bestehende EU-Strategien und Verordnungen.

Herausgeber: Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union
Deutsch

Inhaltsbeschreibung

Bezug auf EU-Strategien

Der europäische Grüne Deal (2019)

  • Inhalt: Umfasst Maßnahmen zur Förderung von Ressourceneffizienz, Reduzierung der Umweltverschmutzung und Schutz der Biodiversität.
  • Ziel: Erreichen der Klimaneutralität bis 2050.

Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang (2020)

  • Inhalt: Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur Nachhaltigkeit und Vermeidung sozialer Ungleichheiten.
  • Ziel: Modernisierung der sozialen Marktwirtschaft in Europa.

EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 (2020)

Ziel: Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität in Europa.

Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (2020)

Ziel: Förderung einer ressourceneffizienten und schadstofffreien Wirtschaft.

Strategie „Vom Hof auf den Tisch" (2020)

Ziel: Entwicklung eines fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystems.

Bezug auf andere EU-Verordnungen

Verordnung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten

  • Inhalt: Legt Sorgfaltspflichten für Einfuhr von Mineralien aus Konfliktgebieten fest (zb von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold) fest.
  • Ziel: Sicherstellung eines ethisch vertretbaren Handels mit diesen Mineralien.

Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien

  • Inhalt: Regelt den Umgang mit Batterien und Altbatterien, um ihre Umweltauswirkungen zu minimieren.
  • Ziel: Minimierung der Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus von Batterien.

Verordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung

  • Inhalt: Verbot bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt.
  • Ziel: Verbesserung des Waldschutzes und Bekämpfung der Entwaldung.

Verordnung (EU) 2021/821 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck

  • Inhalt: Kontrolle der Ausfuhr, Vermittlung und Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ("Dual-Use" bezieht sich auf Güter, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können).
  • Ziel: Verhinderung der Nutzung dieser Güter zur internen Repression und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen.

Hauptziele und Anforderungen

Menschenrechte und Umwelt

  • Unternehmen müssen negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihrer gesamten Wertschöpfungskette ermitteln, vermeiden, mindern und Abhilfe schaffen.
  • Integration der Sorgfaltspflicht in die Unternehmenspolitik und Risikomanagementsysteme.

Geltungsbereich

  • Große Unternehmen in der EU und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten mit erheblichem Umsatz in der EU sind betroffen.
  • Unternehmen müssen regelmäßig ihre Sorgfaltspflichten überprüfen und anpassen.

Schritte zur Sorgfaltspflicht

  • Ermittlung und Bewertung: Quantitative und qualitative Daten zur Ermittlung potenzieller und tatsächlicher negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt.
  • Prävention und Abhilfe: Maßnahmen zur Verhinderung, Abmilderung und Beseitigung negativer Auswirkungen.
  • Überwachung und Kommunikation: Regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen und transparente Berichterstattung.

Zielsetzung der Verordnung

Nachhaltige Entwicklung und Schutz der Menschenrechte

Sicherstellung, dass Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt minimieren.

Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen

Vermeidung von Fragmentierung und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch harmonisierte Vorschriften.

Verantwortung und Transparenz

  • Förderung der Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen in Bezug auf ihre Sorgfaltspflichten und Geschäftspraktiken.
  • Diese Verordnung ist ein wesentlicher Schritt, um sicherzustellen, dass Unternehmen in der EU ihre Verantwortung für den Schutz der Umwelt und der Menschenrechte wahrnehmen und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Schlüsselzahlen/-maßnahmen

Betroffene Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro.

Umsatzkriterien für Drittlandsunternehmen

Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro in der EU, um unter die Verordnung zu fallen.

Fristen für die Überprüfung

Regelmäßige Überprüfung der Sorgfaltspflichten mindestens alle 12 Monate und bei wesentlichen Änderungen der Geschäftstätigkeit.