Important Project of Common European Interest (IPCEI)

Die Europäische Union hat zur Stärkung strategischer europäischer Wert­schöpfungs­ketten ein spezielles Regulativ entwickelt, das die Förderung transnationaler Koopera­tionen ermöglicht. Österreich strebt derzeit die Teilnahme am IPCEI Mikroelektronik und am IPCEI Batteries (EuBatIn) an. Interessensbekundungen von Unternehmen werden bis 4. Dezember 2020 entgegengenommen (die Frist für Hydrogen wird mit 20. November beibehalten).

Zur Stärkung strategischer europäischer Wertschöpfungsketten hat die Europäische Union ein spezielles Regulativ entwickelt, das die Förderung transnationaler Kooperationen und die Abbildung der Wertschöpfungskette von der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation bis zur erstmaligen industriellen Umsetzung sowie zu entscheidenden Infrastrukturvorhaben im Umwelt-, Energie und Verkehrsbereich ermöglicht.

Diese sogenannten IPCEIs (Important Projects of Common European Interest) adressieren strategische Vorhaben, an denen sich ausgewählte österreichische Unternehmen mit Einzelprojekten nach Notifizierung durch die Europäische Kommission beteiligen dürfen und die durch die Republik Österreich mit staatlichen Beihilfen außerhalb der AGVO unterstützt werden. Österreich strebt derzeit die Teilnahme am IPCEI Mikroelektronik mit drei Unternehmen und am IPCEI Batteries (EuBatIn) mit insgesamt sechs Unternehmen an.

Für die Abwicklung und Betreuung des IPCEI Batteries wurden vom BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als gemeinsame Abwicklungsstelle beauftragt. Für das IPCEI Mikroelektronik erfolgte die Beauftragung der gemeinsamen Abwicklungsstelle zusammen mit dem BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Das Interesse an der Beteiligung an einem möglichen IPCEI-Vorhaben wird durch Einreichen einer Interessensbekundung dokumentiert. Mit dieser Interessensbekundung ist weder die politische Entscheidung zur Teilnahme an besagtem IPCEI noch ein Anspruch auf Förderung aus einem der nationalen Förderungsprogramme verbunden. Sie dient lediglich der Abschätzung des Potenzials möglicher Interessenten an diesem Vorhaben.

Die Einreichfrist für die Interessensbekundung für Low CO2-Emissions Industry und Mikroelektronik II wurde auf 4. Dezember 2020 verlängert. Die Frist für Hydrogen wird beibehalten und endet am 20. November 2020.

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