New EU regulatory framework for batteries (2023)

Angesichts der wichtigen Rolle, die sie bei der Einführung einer emissionsfreien Mobilität und der Speicherung von intermittierender erneuerbarer Energie spielen, sind Batterien ein entscheidendes Element beim Übergang der EU zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Am 10. Dezember 2020 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Modernisierung des EU-Rechtsrahmens für Batterien vor, um die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Wertschöpfungsketten von Batterien zu sichern.

Herausgeber: Europäische Parlament, 2023
Englisch

Inhaltsbeschreibung

Der Vorschlag zielt darauf ab, verbindliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit (z. B. Regeln für den CO2-Fußabdruck, Mindestrecyclinganteile, Leistungs- und Haltbarkeitskriterien), die Sicherheit und die Kennzeichnung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Batterien sowie Anforderungen an das End-of-Life-Management einzuführen. Außerdem enthält sie Sorgfaltspflichten für die Wirtschaftsakteure in Bezug auf die Beschaffung von Rohstoffen.

Das Europäische Parlament und der Rat erzielten am 9. Dezember 2022 eine vorläufige Einigung über das Dossier. Der in Trilog-Verhandlungen vereinbarte Text ändert den ursprünglichen Kommissionsvorschlag erheblich, insbesondere durch die Einbeziehung von Batterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter in den Geltungsbereich der Verordnung und durch die Verschärfung der Sorgfaltspflichten.

Der Vorschlag muss noch vom Parlament formell angenommen werden, die Abstimmung im Plenum ist für die Sitzung im Juni 2023 vorgesehen. Vierte Ausgabe. Die Informationsbroschüre "EU-Gesetzgebung in Arbeit" wird in den wichtigsten Phasen des Gesetzgebungsverfahrens aktualisiert.

Ziele

  1. Einführung verbindlicher Anforderungen an Carbon-Fußabdruck, Mindestgehalt an recyceltem Material, Leistung und Haltbarkeitskriterien
  2. Einführung von Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Batterien
  3. Einführung von Anforderungen an das End-of-Life-Management