Europäisches Klimagesetz (2021)

Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klima­neutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 ("Europäisches Klimagesetz")

Herausgeber: Europäisches Parlament und Europa Rat, 2021
Englisch

Inhaltsbeschreibung

Mindestens 55 Prozent CO2-Reduktion bis zum Jahr 2030 wird im Europäischen Klimagesetz festgeschrieben – darauf haben sich das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union im April 2021 geeinigt.

Im neuen Klimagesetz wird neben den allgemeinen Zielwerten auch eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen festgeschrieben. Durch die Einrichtung eines europäischen wissenschaftlichen Beirats für Klimaschutz, zu dem 15 hochrangige wissenschaftliche Sachverständige unterschiedlicher Nationalitäten gehören, wird die wissenschaftliche Basis für die Umsetzung der ambitionierten Klimaziele geschaffen.

Ziele

  • Netto-Treibhausgasemissionen (d. h. die Emissionen nach Abzug des Abbaus) bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 senken
  • Grenzwert von 225 Mio. t CO2-Äquivalent
  • bis 2050 eine klimaneutrale Europäische Union

Europäisches Klimagesetz (2021)