EU-Energy Efficiency Directive (2023)

Die Energy Efficiency Directive (EU) 2023/1791 ist ein umfassendes Regelwerk, das eine zentrale Rolle in der Klimapolitik der EU spielt. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs in allen Sektoren – von Gebäuden über den Transport bis hin zu IT und Industrie – trägt sie zur Erreichung der Klimaziele für 2030 und darüber hinaus bei. Die Richtlinie fördert die soziale Gerechtigkeit durch den Schutz benachteiligter Gruppen und nimmt den öffentlichen Sektor in die Pflicht, eine Vorbildfunktion bei der Energieeffizienz zu übernehmen.

Herausgeber: Europäische Kommission (2023)
Englisch

Inhaltsbeschreibung

Allgemeine Informationen

  • Titel: Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates über Energieeffizienz.
  • Verabschiedung: 13. September 2023.
  • Ziel: Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Union (EU), um die Treibhausgasemissionen zu senken, die Energieabhängigkeit zu reduzieren und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 zu unterstützen.
  • Teil des "Fit for 55"-Pakets, das zum Ziel hat, die EU-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 zu senken.

Entstehungsrahmen

Die Richtlinie ist Teil der EU-weiten Bestrebungen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.

Sie wurde im Rahmen des "Fit for 55"-Pakets verabschiedet, das 2021 von der Europäischen Kommission eingeführt wurde, um sicherzustellen, dass die EU bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 erreicht. Das "Fit for 55"-Paket ist ein zentraler Bestandteil der Umsetzung des "European Green Deal", der 2019 angekündigt wurde und das Ziel verfolgt, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.

Die Richtlinie zielt darauf ab, den Energieverbrauch innerhalb der EU zu senken, indem sie Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in verschiedenen Sektoren umsetzt.

Bezugnahme auf andere Strategien der EU

  • Klimaziele der EU für 2030: Die Richtlinie bezieht sich auf die im "Climate Target Plan" festgelegten Ziele, die eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 % bis 2030 vorsehen.
  • Paris-Abkommen: Die Richtlinie ist Teil der Bemühungen der EU, ihre Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 einzuhalten, das darauf abzielt, den Anstieg der globalen Temperaturen auf unter 2 °C zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu beschränken.
  • Clean Energy for All Europeans-Paket: Dieses 2018 eingeführte Maßnahmenpaket ist eine weitere Grundlage, die zur Förderung von Energieeffizienz und einer sauberen Energiezukunft in Europa beitragen soll.
  • Renovation Wave: Die Richtlinie steht im Zusammenhang mit der EU-Initiative "Renovation Wave", die sich auf die energetische Sanierung des Gebäudebestands konzentriert, um Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
  • Digitalstrategie der EU: Ein weiterer Bezugspunkt ist die "EU Digital Strategy", die die Förderung energieeffizienter und nachhaltiger Rechenzentren und IT-Infrastrukturen vorantreibt, um auch in der IT-Branche die Energieeffizienz zu steigern.

Die Richtlinie setzt auf ein umfassendes Zusammenspiel von Energiepolitik, Wirtschaftswachstum, Arbeitsplatzschaffung und Klimaschutz und baut auf bestehenden europäischen Maßnahmen und Zielvorgaben auf.

Wichtige Ziele

  • Energieeinsparung bis 2030:
    • Die EU soll den Primärenergieverbrauch (Energie, die in Rohform vorliegt, wie Kohle oder Rohöl) um 40,5 % senken.
    • Der Endenergieverbrauch (Energie, die von Endverbrauchern genutzt wird, wie Strom oder Wärme) soll um 38 % gesenkt werden, verglichen mit Prognosen für 2030.
  • Beitrag zur Klimaneutralität bis 2050: 
    Alle Maßnahmen der Richtlinie zielen darauf ab, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Energieeffizienz wird als zentraler Hebel gesehen, um den Übergang zu einer kohlenstofffreien Wirtschaft zu schaffen.

Wichtige Maßnahmen

  • Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden:
    • Die Richtlinie erfordert, dass öffentliche Gebäude ab 2027 jährlich mindestens 3 % der gesamten Bodenfläche renoviert werden, um den Energieverbrauch zu senken und sie in nahezu null-Energie-Gebäude umzuwandeln.
    • Ein besonderer Fokus liegt auf der energetischen Sanierung von sozialen Wohngebäuden und der Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten, um Energiearmut zu lindern.
  • Verbesserung der Effizienz in der Industrie und im Transportsektor:
    • Der Transportsektor, der mehr als 30 % des Endenergieverbrauchs ausmacht, soll durch energieeffiziente Maßnahmen wie die Förderung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Radfahren und Gehen entlastet werden.
    • In der Industrie werden Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs in energieintensiven Prozessen gefördert, einschließlich der Förderung von elektrischer Mobilität und Wasserstofftechnologien.
  • Energieeffizienz in der IT-Branche:
    • Rechenzentren, die einen wachsenden Anteil des Energieverbrauchs ausmachen (2,7 % der EU-weiten Stromnachfrage im Jahr 2018), sollen strengen Effizienzstandards unterliegen.
    • Die Einführung von intelligenten Technologien und Effizienzverbesserungen bei Datenzentren wird gefordert, um den Stromverbrauch zu senken.
  • Öffentlicher Sektor als Vorbild:
    • Öffentliche Einrichtungen müssen Vorreiter in der Verbesserung der Energieeffizienz sein. Dazu zählen Maßnahmen wie die Umstellung auf energieeffiziente Produkte und Dienstleistungen und die Einführung von Energieaudits in energieintensiven Bereichen.
    • Öffentliche Stellen sollen ihre Energieeinsparungsziele jährlich überwachen und Berichte zur Fortschrittsbewertung abgeben.

Maßnahmen zur Energiearmut und sozialen Gerechtigkeit

Die Richtlinie sieht vor, dass Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, sowie sozial schwache Gruppen wie Haushalte mit niedrigem Einkommen und sozialer Wohnungsbau von Energieeffizienzmaßnahmen profitieren.

Es wird darauf geachtet, dass die Kosten für energieeffiziente Maßnahmen nicht auf diese benachteiligten Gruppen abgewälzt werden.

Schlüsselstrategien

  1. Energieeffizienz zuerst: Energieeffizienz wird als priorisierte Option bei politischen Entscheidungen, Planungen und Investitionen betrachtet. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, die die Energieeffizienz fördern, bevor neue Energieversorgungslösungen implementiert werden.
  2. Digitale Transformation und Transparenz: Die Richtlinie fördert die digitale Erfassung und Transparenz von Energiedaten, insbesondere in der IT-Branche und bei öffentlichen Gebäuden.
  3. Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft: Die Richtlinie trägt zur Kreislaufwirtschaft bei, indem der Lebenszyklus von Gebäuden berücksichtigt und eine nachhaltige Ressourcennutzung gefördert wird.

Schlüsselziele

  1. Die Reduktion des Energieverbrauchs betrifft sowohl den Primärenergieverbrauch (die gesamte Energie, die benötigt wird) als auch den Endenergieverbrauch (die Energie, die tatsächlich genutzt wird).

  2. Senkung des Energieverbrauchs um 19 % im öffentlichen Sektor bis 2030 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2017, 2018 und 2019.

  3. Jährliche Einsparungen von mindestens 1,3 % des Endenergieverbrauchs ab 2024; dieser Prozentsatz steigt auf 1,5 % ab 2026 und 1,9 % ab 2028.

Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates über Energieeffizienz