Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (2021)

Ein zentrales energie- und klimapolitisches Ziel der österreichischen Bundesregierung ist es, bis 2030 die Stromversorgung auf 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern (national bilanziell) umzustellen und bis 2040 klimaneutral zu werden. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sollen die dafür notwendigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen und ein langfristig stabiles Investitionsklima geschaffen werden.

Herausgeber: BMK, 2021
Deutsch

Inhaltsbeschreibung

Mit Blick auf die neuen klimapolitischen Zielsetzungen und Vorgaben der Europäischen Union, wie zB auf das Europäische Klimagesetz, sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien wird nun mit dem EAG ein neues Fördersystem implementiert.

Das EAG adressiert nicht nur die Förderung der Strom- und Gaserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, sondern auch die Organisation und Funktionsweise von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Energiequellen bzw. deren Anerkennung, Grünzertifikate für Gas aus erneuerbaren Energiequellen, ein Grüngassiegel und die Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans (ÖNIP).

Ziele

  • bis 2030 die Stromversorgung auf 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern
  • bis 2040 klimaneutral
  • ein langfristig stabiles Investitionsklima

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz