Data Governance Rechtsakt (2023)

Der Daten-Governance-Rechtsakt wurde geschaffen, um eine auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft zu fördern. Er soll die Entwicklung eines digitalen Binnenmarktes vorantreiben und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern.

Herausgeber: Europäisches Parlament und der Rat der Europäische Union

Inhaltsbeschreibung

Die Verordnung (EU) 2022/868, bekannt als der Daten-Governance-Rechtsakt, ist ein rechtlicher Rahmen, der darauf abzielt, die gemeinsame Nutzung von Daten im Binnenmarkt der Europäischen Union zu verbessern. Sie wurde am 30. Mai 2022 verabschiedet und ist am 24. September 2023 in Kraft getreten.

Bezug zu anderen EU-Strategien

Die Verordnung steht im Einklang mit verschiedenen sektoralen Unionsrechtsakten, darunter der europäische Gesundheitsdatenraum, der Mobilitätsdatenraum und andere spezifische Gesetzgebungen im Bereich Gesundheit und Verkehr. Diese sektorspezifischen Regelungen ergänzen und erweitern den allgemeinen Rahmen der Daten-Governance-Verordnung.

Zusätzlich bezieht sich die Verordnung auf bestehende Vorschriften wie die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und andere relevante Datenschutzregelungen, um sicherzustellen, dass der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet bleibt.

Der Rechtsakt zielt darauf ab, die offene strategische Autonomie der EU zu stärken und den internationalen Datenverkehr zu fördern, während gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermieden werden sollen.

Der Daten-Governance-Rechtsakt (Data Governance Act, DGA) der EU wurde geschaffen, um den Umgang mit Daten in der Europäischen Union zu verbessern. Hier sind die wichtigsten Punkte und Zielsetzungen der Verordnung:

Ziel und Hintergrund

  • Förderung der Datenwirtschaft: Der DGA zielt darauf ab, die Nutzung und den Austausch von Daten zu fördern, um Innovationen zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU im globalen Datenmarkt zu stärken.
  • Schaffung eines harmonisierten Rahmens: Die Verordnung soll einen rechtlichen Rahmen schaffen, der sicherstellt, dass Daten innerhalb der EU sicher und effizient geteilt und genutzt werden können.

Wichtige Komponenten

1. Datenteilungsdienste

  • Definition und Rolle: Datenteilungsdienste sind neutrale Vermittler, die den Austausch von Daten zwischen Dateninhabern und Datennutzern erleichtern. Sie sorgen dafür, dass der Datenfluss sicher und vertrauenswürdig ist.
  • Registrierung und Überwachung: Diese Dienste müssen sich bei den zuständigen Behörden registrieren lassen und bestimmte Anforderungen erfüllen, um den Schutz personenbezogener Daten und die Vertraulichkeit zu gewährleisten.

2. Datentreuhänder

  • Vertrauenswürdige Vermittler: Datentreuhänder sind spezialisierte Dienste, die Daten im Auftrag von Dateninhabern verwalten. Sie stellen sicher, dass die Daten nur zu den vereinbarten Zwecken verwendet werden.
  • Sicherheit und Datenschutz: Datentreuhänder müssen strenge Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen einhalten, um das Vertrauen der Nutzer zu gewährleisten.

3. Datenaltruismus

  • Gemeinwohlorientierte Datennutzung: Der DGA fördert die freiwillige Bereitstellung von Daten für gemeinnützige Zwecke, wie z.B. wissenschaftliche Forschung oder öffentliche Gesundheitsinitiativen.
  • Registrierung von Datenaltruismus-Organisationen: Organisationen, die Daten aus altruistischen Motiven teilen möchten, können sich registrieren lassen, um Vertrauen und Transparenz zu fördern.

4. Europäischer Dateninnovationsrat

Beratungsgremium: Ein neuer Rat soll die EU-Kommission bei der Umsetzung des DGA beraten und sicherstellen, dass die Verordnung effektiv funktioniert und an neue Entwicklungen angepasst wird.

Datenschutz und Sicherheit

  • Bezug zur DSGVO: Der DGA ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), indem er spezifische Regelungen für den Datenaustausch und die Datennutzung einführt. Datenschutz und Datensicherheit bleiben zentrale Elemente.
  • Verhinderung von Datenmissbrauch: Der DGA enthält Maßnahmen zur Verhinderung von Datenmissbrauch und unlauteren Praktiken im Umgang mit Daten.

Umsetzung und Einhaltung

  • Mitgliedstaaten: Die EU-Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Bestimmungen des DGA in nationales Recht umgesetzt werden und die notwendigen Behörden zur Überwachung und Durchsetzung eingerichtet sind.
  • Sanktionen bei Verstößen: Es gibt klare Regelungen für Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung, um die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen.

Vorteile des DGA

  • Förderung von Innovation und Wirtschaftswachstum: Durch den erleichterten Zugang zu Daten können Unternehmen neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln, was das Wirtschaftswachstum fördert.
  • Verbesserung öffentlicher Dienste: Der Austausch von Daten kann zur Verbesserung öffentlicher Dienste wie Gesundheit, Verkehr und Energie beitragen.
  • Erhöhte Transparenz und Vertrauen: Durch klare Regelungen und die Einrichtung vertrauenswürdiger Datenteilungsdienste und Datentreuhänder wird das Vertrauen in die Datenwirtschaft gestärkt.

Fazit

Der Daten-Governance-Rechtsakt ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung einer florierenden Datenwirtschaft in der EU. Durch klare Regelungen und den Schutz von Daten soll er den sicheren und effizienten Austausch von Daten fördern, Innovationen vorantreiben und die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken. Der DGA stellt sicher, dass Daten verantwortungsvoll und zum Nutzen der Gesellschaft genutzt werden.

 Schlüsselziele

  1. Vertrauen: Aufbau von Vertrauen durch klare Regelungen und Schutzmechanismen.
  2. Innovation: Förderung von Innovationen durch erleichterten Zugang zu Daten.
  3. Transparenz: Sicherstellung von Transparenz in der Datenverarbeitung und im Datenaustausch.