Berichte aus Energie- und Umweltforschung 10/2000
Auswirkungen auf Investitionskosten von Biomasseheizwerken

Vergleich von Biomasse-Heizwerken in Ländern mit unterschiedlicher Energiebesteuerung

Inhaltsbeschreibung

Das BIO-COST Projekt wurde von der EU Kommission im Rahmen des THERMIE Programms (Typ B) gefördert und von der E.V.A. geleitet. Aufgrund der auch aus forschungs- und technologiepolitischer Sicht relevanten Ergebnisse, wurde eine Aufarbeitung der Projektresultate für Osterreich durch das BMVIT finanziert. Ziel des Projekts war es, festzustellen, ob und welchen Einfluss nationale Biomasse-Rahmenbedingungen wie Förderungen bzw. Energiesteuern auf die Investitionskosten von Biomasse-Heizwerken haben. Vermutet wurde, dass Förderungen zu höheren Investitionskosten führen als Energiesteuern. Auch sollte durch den europäischen Vergleich geklärt werden, durch welche Maßnahmen eine Senkung der Investitionskosten erzielt werden kann.

Die vermehrte Biomassenutzung ist eine der wichtigsten Optionen, Osterreichs CO2-Emissionen zu senken. Jährlich wird aus Bundes-, Landes- und EU-Mitteln ein dreistelliger Millionenbetrag für die Förderung von Biomasse-Heizwerken ausgegeben. Die Frage eines möglichst effizienten Fördermitteleinsatzes ist daher von großer Bedeutung.

Die Untersuchung basiert auf dem Vergleich von je 20 Biomasse-Heizwerken in Dänemark und Schweden, wo hohe Energiesteuern in Kraft sind, sowie in Frankreich und Österreich, wo jeweils ein Förderansatz gewählt wurde. Aus den Ergebnissen lässt sich keine eindeutige Beziehung zwischen der Höhe der Investitionskosten und dem Instrument zur Unterstützung solcher Anlagen (Förderung oder Energiesteuerpolitik) ableiten. Der französische Subventionsansatz führt zu einem deutlich niedrigeren Kostenniveau als der dänische Steueransatz. Demgegenüber führt der österreichische Förderansatz zu einem deutlich höheren Kostenniveau, als der schwedische Steueransatz, der das niedrigste Kostenniveau ergibt. Im Prinzip können - so das Ergebnis des Projekts - der Steuer- und der Subventionsansatz denselben kostensteigernden Effekt haben: ein Projekt wird so kalkuliert, dass es gerade die Kostendeckung erreicht. Das ist häufig der Fall, wenn das Projekt nicht von einem privaten Unternehmen durchgeführt wird, sondern von einem Betreiber, der im Interesse des Allgemeinwohls handelt (z. B. Genossenschaften oder Gemeinden) und eine flächendeckende Versorgung höher bewertet als die wirtschaftliche Optimierung.

In diesem Fall bietet allerdings das Subventionsmodell mehr Möglichkeiten zur Investitionskostensenkung als eine Steuer. Statt der Förderung eines fixen Prozentsatzes der Investitionen (wie bisher in Osterreich oft üblich), kann sich der Fördersatz beispielsweise nach den Erfordernissen des jeweiligen Projekts richten, die mittels einer standardisierten Berechnung nachgewiesen werden müssen. Natürlich kann das den Anreiz erzeugen, höhere Kosten anzusetzen, um höhere Förderungen zu rechtfertigen. Die Überwachung der tatsächlichen Kosten, sowie die Verwendung von marktüblichen Sollwerten (Benchmarking) für bestimmte Kenngrößen, könnte dieser Tendenz aber entgegenwirken.

Die Untersuchungen zeigen auch, dass die Höhe der spezifischen Investitionskosten eng mit der technischen Anlagenkonzeption zusammenhängt. Ein besseres technisches Design bewirkt eine höhere Auslastung des Heizwerks und damit niedrigere spezifische Kosten bezogen auf die erzeugte Wärmemenge. Allerdings können höhere Investitionen in bestimmte Anlagenkomponenten aber auch zu einer langfristigen Reduktion der Betriebskosten führen, die jedoch im gegenständlichen Projekt - nicht zuletzt aufgrund der Datenverfügbarkeit - nicht erhoben wurden.

In Bereich der wirtschaftlich-technischen Effizienzsteigerung wurden durch das Projekt eine Reihe wichtiger offener Forschungsfragen aufgezeigt. Um auf der Basis des bestehenden Wissens eine möglichst hohe Effizienz zu gewährleisten, wurde 1999 - nicht zuletzt aufgrund der ersten Ergebnisse des vorliegenden Projekts - durch Experten und Verwaltungsvertreter technische Richtlinien im Rahmen eines Merkblatts des österreichischen Kuratoriums für Landtechnik erarbeitet, die nunmehr als Fördervoraussetzung gelten und wesentliche Kostenreduktionen bringen sollten.

Auch eine Reihe anderer kostendämpfender Begleitmaßnahmen konnte identifiziert werden: Schulungsmaßnahmen, die Entwicklung standardisierter Ausschreibungsunterlagen, die Verbesserung der Qualität von Machbarkeitsstudien, die Durchführung von Benchmarking-Studien zur Ermittlung und Kommunikation des Stands der Technik und kostenoptimaler Lösungen sowie eine optimale Beratung von Betreibern neuer Projekte. Auch die Schaffung von Kommunikationsplattformen für Heizwerkbetreiber, die Entwicklung effizienter Brennstofflogistiksysteme, sowie die Entwicklung von Standardverträgen mit Planern oder die Weiterbildung von Sachverständigen in Genehmigungs-verfahren könnten zu einer weiteren Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen.

Voraussetzung für die Realisierung der genannten Maßnahmen wäre allerdings, dass es in Osterreich zusätzlich zu der bereits 1999 eingeleiteten Neuausrichtung im Bereich der Investitionskosten-Förderung insofern zu einer grundsätzlichen Neukonzeption kommt, als die Förderung in Zukunft den oben genannten begleitenden Maßnahmen einen wesentlich höheren Stellenwert beimessen sollte als bisher. Wichtig wäre v. a., dass diese aus den jeweiligen Fördertöpfen direkt beglichen werden können. Dadurch könnten Maßnahmen gefördert werden, die indirekt wesentlich effektiver zu Kostenreduktionen beitragen können als reine Investitionsförderungen.

Bibliographische Daten

Auswirkungen auf Investitionskosten von Biomasseheizwerken. Österreichspezifische Aufbereitung der Ergebnisse des Thermie B-Projekts BIO-COST: "Auswirkungen von nationalen Biomasse-Rahmenbedingungen auf Investitionskosten von Biomasseheizwerken"

Otto Starzer, Christian Rakos, Alice Sedmidubsky
(alle: Energieverwertungsagentur - E.V.A.)

Berichte aus Energie- und Umweltforschung 10/2000
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie

Wien, im April 2000
52 Seiten