Waldfonds - CO2-Bonus für die verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz
CO2-Bonus im Rahmen der Maßnahme 9
Mit dem Förderungsschwerpunkt „Gebäude in Holzbauweise" setzt der Forstwirtschaftsminister einen wesentlichen Teil der Maßnahme 9 „Verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz" des Waldfondsgesetzes um. Mit dem Waldfonds hat die Bundesregierung ein großes Zukunftspaket für unsere Wälder geschnürt, von dem alle mit der Waldbewirtschaftung befassten Personen, die gesamte Wertschöpfungskette Forst-Holz-Papier, das Klima und die Allgemeinheit profitieren. Projekteinreichungen sind innerhalb definierter Zeitfester (Calls) möglich. Die einzelnen Calls werden rechtzeitig auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting veröffentlicht.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Neubauten sowie Zu- und Ausbauten von mehrgeschoßigen Wohnbauten sowie für öffentliche Zwecke oder für öffentliche Infrastruktur genutzte Gebäude in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung („CO2-Bonus"). Zweck der Förderung ist die Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.
Der Förderungsschwerpunkt umfasst den Neubau sowie Zu- und Ausbau folgender Gebäudearten in Holzbauweise:
- mehrgeschoßige Wohnbauten mit mindestens 400 m² Netto-Grundfläche, mindestens 2 oberirdischen Geschoßen und mehr als 3 Wohneinheiten
- Gebäude für öffentliche Zwecke mit mindestens 200 m² Netto-Grundfläche
- Gebäude für öffentliche Infrastruktur mit mindestens 200 m² Netto-Grundfläche
Wer kann einreichen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse (Personenvereinigungen), jeweils mit Niederlassung in Österreich sowie Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden).
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird mit 1,00 Euro je kg verbautem Holz berechnet. Werden neben Holz auch noch andere nachwachsende Rohstoffe zur Dämmung verwendet, erhöht sich die Förderung auf
1,10 Euro je kg verbautem Holz. Die mögliche Förderung beträgt maximal 50% der anrechenbaren Kosten.
Einreichstelle und Einreichfrist
Förderungsansuchen werden auf der Webseite der KPC eingebracht. Einreichfrist ist 29. September 2023 um 24:00 Uhr.