Gebäudeübergreifender Energieaustausch: rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie Einflussfaktoren (GebEn)

Auf Basis einer interdisziplinären Analyse wurde getrennt für die Bereiche Wärme und Strom ein - rechtliche, technologische und wirtschaftliche Aspekte integrierender - Analyserahmen entwickelt, mit dem unterschiedliche Systemkonfigurationen analysiert werden können.

Kurzbeschreibung

Status

abgeschlossen

Kurzfassung

Ausgangssituation/Motivation

Der gebäudeübergreifende Energieaustausch erfordert eine systemische Betrachtung von Teilbereichen des Energiesystems und umfasst neben den Energieerzeugungstechnologien auch die Gebäude, zwischen denen Energie (Strom, Wärme) ausgetauscht wird und ebenso die Netzinfrastruktur, die für die Übertragung der auszutauschenden Energie notwendig ist. Was den Energieaustausch über die Gebäudegrenzen hinweg betrifft, wurden in der Vergangenheit vor allem technische Konzepte wissenschaftlich analysiert und Pilotprojekte umgesetzt. Wirtschaftliche und vor allem rechtliche Aspekte und Einflussfaktoren wurden in diesem Zusammenhang vielfach vernachlässigt. Das Projekt GebEn geht nun einen Schritt weiter und analysiert, nicht projektbezogen, sondern aus allgemeiner rechtlicher Sicht und unter Berücksichtigung der relevanten wirtschaftlichen und technischen Aspekte Möglichkeiten, Chancen aber auch Problemfelder im Zusammenhang mit gebäudeübergreifendem Energieaustausch.

Inhalte und Zielsetzungen

Das grundlegende Ziel der gegenständlichen Studie ist es, die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte des Energieaustauschs zwischen Gebäuden getrennt für Wärme und Strom, unter Berücksichtigung relevanter technischer Restriktionen, zu erarbeiten. Zudem wird, aufbauend auf der rechtlichen Analyse, für den jeweiligen Bereich (Wärme undStrom) ein österreichweit gültiger Mustervertrag erstellt und dient somit auch als zentrales Ergebnis der vorliegenden Studie. Gemäß diesen Primärzielen lassen sich folgende Unterziele bzw. angestrebte Ergebnisse ableiten:

  • Festlegung des Analyserahmens, um den gebäudeübergreifenden Energieaustausch rechtlich und wirtschaftlich zu bewerten
  • Umfassende Analyse relevanter Gesetzesbestimmungen sowie Beschreibung rechtlicher Problembereiche
  • Erarbeitung relevanter Technologie- und Systemkonfigurationen für Strom und Wärme
  • Analyse der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und ökonomische Bewertung der Konfigurationen
  • Durchführung einer wirtschaftlich-rechtlichen Bewertung der Konfigurationen
  • Erarbeitung rechtlicher Anpassungserfordernisse und eines Kriterienkatalogs für Musterverträge

Methodische Vorgehensweise

Zunächst wird ein Untersuchungsrahmen festgelegt, der die Basis für die rechtliche und wirtschaftliche Untersuchung dieses Projektes darstellt. Dieser Untersuchungsrahmen umfasst folgende Szenarien:

  • Der gebäudeübergreifende Stromaustausch zwischen einem erzeugenden Gebäude und einem Abnehmer über private Direktleitungen.
  • Der gebäudeübergreifende Stromaustausch zwischen einem erzeugenden Gebäude und einem Abnehmer unter Verwendung des bestehenden öffentlichen Elektrizitätsnetzes.
  • Der gebäudeübergreifende Wärmeaustausch zwischen einem erzeugenden Gebäudeund einem Abnehmer bzw. mehreren Abnehmern über private Leitungen.
  • Der gebäudeübergreifende Wärmeaustausch zwischen einem erzeugenden Gebäude und einem Abnehmer bzw. mehreren Abnehmern unter Verwendung des bestehenden Wärmenetzes.

Alle vier Varianten werden zunächst separat ausführlich rechtlich untersucht. Aufbauend auf diesem Untersuchungsrahmen erfolgt im nächsten Schritt eine wirtschaftliche Bewertung der einzelnen Varianten vor dem Hintergrund des gebäudeübergreifenden Energieaustauschs.

Die wirtschaftliche Analyse berücksichtigt die unterschiedlichen Energieträger bzw. Erzeugungstechnologien ebenso wie die verschiedenen Gebäudetypen, über die der Energieaustausch von Strom bzw. Wärme vorgenommen werden soll. Bei den jeweiligen wirtschaftlichen Analysen wird zwischen verschiedenen Kostenkategorien (energiegebundene Kosten, anlagengebundene Kosten, infrastrukturgebundene Kosten) und Abrechnungsmodellen unterschieden.

Anschließend werden die aus betriebswirtschaftlicher Sicht als potentiell attraktiven Varianten des gebäudeübergreifenden Energieaustauschs rechtlich detailliert dargelegt und erläutert um hieraus schlussendlich für die einzelnen Varianten des gebäudeübergreifenden Energieaustauschs entsprechende Musterverträge ausarbeiten zu können.

Ausblick

Gebäudeübergreifender Stromaustausch – Rechtsaspekte & Wirtschaftlichkeit

Im Allgemeinen kann festgehalten werden, dass sich für einen gebäudeübergreifenden Stromaustausch insbesondere PV-Systeme eignen, da sich diese Technologie für sämtliche Gebäudetypen bewährt hat, für die Zukunft hohe Wachstumsraten aufweist und zudem wirtschaftlich betrieben werden kann. Die statistische Untersuchung von Haushaltslastprofilen in Kombination mit einem PV-Einspeiseprofil ergab zudem, dass je mehr die zu vergleichenden beiden Lastprofile voneinander abweichen, desto höher ist der Eigenverbrauch der beiden Haushalte, d.h. desto mehr kann vom PV-Ertrag tatsächlich genutzt werden und desto weniger Strom muss aus dem öffentlich Netz bezogen werden.

Wesentlich für die Bestimmung des nutzbaren PV-Stroms ist neben der jeweiligen Stromnachfrage der beiden Haushalte ebenso die Auslegung bzw. Größe der installierten PV-Anlage. Die Untersuchung zeigt dabei, dass durch eine größere Anlagendimensionierung der gesamte Eigenverbrauch nur geringfügig ansteigt und zudem mit sehr viel höheren Investitionen verbunden ist. Durch die Untersuchung mit einem Batteriespeichersystem wurden sehr viel höhere Eigenverbrauchsanteile dargestellt, die jedoch mit sehr viel höheren jährlichen Gesamtkosten sowie spezifischen Stromkosten verbunden sind. Daraus folgt, dass der gebäudeübergreifende Stromaustausch je nach Konfiguration zukünftig ökonomisch betrieben werden könnte, wobei eine höhere Rentabilität v.a. durch höhere Strompreise, geringere Kosten für die Batteriespeicher und geringere Abstände für die Direktleitung bzw. Verkabelung gegeben wäre.

Da die Belieferung des Nachbarn für den Betreiber einer Erzeugungsanlage mit einer kleinen Engpassleistung mit einem relativ hohen administrativen und organisatorischen Aufwand verbunden ist, wären entsprechende gesetzliche Änderungen vorstellbar, sofern dies politisch gewünscht ist. Unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben im Rahmen der EltRL 2009 bedürfte es v.a. in den Landesausführungsgesetzen zum ElWOG 2010 gesetzliche Klarstellungen, wer unter welchen Voraussetzungen eine Direktleitung errichten und betreiben darf. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass es nach der in Österreichvertretenen Ansicht in der Direktleitung zu keiner Vermischung mit dem Strom aus dem öffentlichen Netz kommen darf, sodass sich die Frage stellt, wie ein Elektrizitätsunternehmen, das selber keinen Strom produziert, der Versorgung eines Kunden über eine Direktleitung nachkommen soll.

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass der Begriff der „zugelassenen“ Kunden gestrichen werden kann, da nunmehr alle Endverbraucher Netzzugang und damit freie Lieferantenwahl haben.

Gebäudeübergreifender Wärmeaustausch – Rechtsaspekte & Wirtschaftlichkeit

Die Erkenntnisse der Wirtschaftlichkeitsanalyse des gebäudeübergreifenden Energieaustauschs zeigen, dass speziell der gebäudeübergreifende Wärmeaustausch nur in gewissen Fällen ökonomisch rentabel betrieben werden kann. Eine ökonomisch interessante Variante kann speziell bei Neubaugebäuden mit angrenzenden Kellern betrieben werden, da in diesem Fall die kostengünstigste Verlegung für die Direktleitungen eingesetzt werden kann, die Erträge aufgrund des niedrigen Temperaturniveaus der Heizsysteme maximiert werden können, und nur geringe Distanz zwischen den Heizsystemen zu überbrücken sind. In diesem Fall sollte jedoch eine Versorgung aller beteiligten Gebäude durch ein Heizsystem angedacht werden, da die Kostendegression in Abhängigkeit der Leistung des Heizsystems den größten Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit hat. Obwohl die Netzverluste selber nur eine untergeordnete Rolle spielen, ist der gebäudeübergreifende Wärmeaustausch bei nicht aneinandergrenzenden Kellern nur bedingt wirtschaftlich vertretbar, da die Investitionskosten für die Direktleitungen die Wirtschaftlichkeit wesentlich beeinflussen.

Publikationen

Projektbeteiligte

Projektleitung

Andrea Kollmann - Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz

Projekt- bzw. KooperationspartnerInnen

  • Technische Universität Wien
  • Institut für Energiesysteme und elektrische Anlagen
  • Energy Economics Group
  • Energie AG Oberösterreich

Kontaktadresse

Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz
Andrea Kollmann
Altenberger Straße 69
Tel.: +43 (732) 2468-5660
Fax: +43 (732) 2468-5651
E-Mail: kollmann@energieinstitut-linz.at
Web: www.energieinstitut-linz.at, www.energyefficiency.at