Sanierungsförderung für den privaten Wohnbau und Unternehmen

Private und Unternehmen können ab 14. April 2009 um Zuschüsse ansuchen.

Die österreichische Bundesregierung hat im Konjunkturpaket II festgelegt, dass für den privaten Wohnbau und Unternehmen jeweils 50 Millionen Euro an nicht-rückzahlbaren Zuschüssen für die Dämmung der Außenhülle eines Gebäudes sowie den Tausch von Heizkesseln und Fenstern zur Verfügung stehen. Mit diesen Mitteln sollen wichtige konjunkturelle Impulse durch effiziente klimaschutzfördernde Projekte ausgelöst werden.

Private und Unternehmen können ab 14. April 2009 um Zuschüsse ansuchen. Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird.

Die Förderung dieser Maßnahmen kann je nach Energieeinsparungseffekt bei Betrieben bis zu 40 Prozent der Investitionskosten betragen, im Wohnbau ist eine Unterstützung von 20 Prozent bzw. maximal 5000 Euro vorgesehen. Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Wohngebäuden beträgt die maximale Förderhöhe 2500 Euro.

Die Sanierungsförderung des Bundes kann zusätzlich zu Landesförderungen in Anspruch genommen werden.

Die Förderungsansuchen von Unternehmen können analog der bisherigen Umweltförderungsabwicklung direkt bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) eingebracht werden. Private Förderungswerber können ihre Anträge auf Zuschuss bei allen Bankfilialen und Bausparkassen stellen.