Innovationsrelevante Rahmenbedingungen in Österreich
Energierelevante Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik (FTI-Politik) steht im engen Zusammenhang mit dem energiepolitischen Rahmen. Dieser ist stark von der gemeinsamen Politik der EU und die internationalen Rahmenbedingungen geprägt. So hat sich Österreich im Bereich der Energie- und Klimapolitik zur Erreichung verschiedener Zielsetzungen verpflichtet. Die wichtigsten und im Hinblick auf den Strategieprozess ENERGIE 2050 relevantesten sind:
- Emissionsreduktion in Sektoren die nicht dem Emissionshandel unterliegen (i.W. Haushalte, Dienstleistungen, Gewerbe, Verkehr) bis 2020 um 16 % gegenüber 2005.
- Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch von 23 % (2005) auf 34 % im Jahr 2020. Für Biokraftstoffe gilt ein Anteilsziel von 10 % im Transportsektor.
- Reduktion des Endenergieverbauchs bis 2016 um 9 % gegenüber dem Trend (80,4 PJ).
- Politisches Ziel der EU zur Absenkung der Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 % bis 2050.
Strategische Dokumente
Im Hinblick auf innovative energierelevante Technologien sind folgende strategische Dokumente und Pläne relevant:
- Energiestrategie Österreich : Im Frühjahr 2010 vom Wirtschafts- und dem Umweltministerium vorgestellt. Sie enthält die Energiestrategie Maßnahmenvorschläge, die die 20/20/20-Ziel der EU in Österreich umsetzen helfen sollen.
- Erneuerbare Energie Aktionsplan: Bis Mitte 2010 wurde ein Aktionsplan zur Erreichung des 34 %-Ziel erstellt. Er stellt im Wesentlichen eine Konkretisierung der Energiestrategie dar. Der Aktionsplan (PDF) (pdf) findet sich auf der Website der EU-Kommission.
- Energieeffizienz Aktionsplan. Für die Umsetzung der EU-Endenergieeffizienz-Richtlinie hatte jeder Mitgliedstaat bis Mitte 2007 einen nationalen Aktionsplan vorzulegen. Er definiert das Einsparziel, die Maßnahmen und Instrumente zu seiner Erreichung und muss 2011 und 2014 evaluiert und überarbeitet werden. Infos auf der Website der Monitoringstelle
- Energieforschungsstrategie
- Energie- und Klimaschutzprogramme der Bundesländer und Gemeinden: Die Länder und viele Städte und Gemeinden haben für ihren jeweiligen Wirkungsbereich Strategien bzw. Pläne mit unterschiedlichen Graden an Verbindlichkeit formuliert.
Gesetze und rechtliche Instrumente
Die Kompetenzen im Energie- und Klimaschutzbereich sind in Österreich zwischen Bund und den Ländern verteilt. Die für die Umsetzung der Zielsetzungen und die Weiterentwicklung des Energiesystems derzeit maßgeblichsten rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene sind:
- Ökostromgesetz: Das Ökostromgesetz regelt die Förderung der Stromerzeugung aus Windkraft, Photovoltaik (ab 5 kWp), feste, flüssige oder gasförmige Biomasse, Deponie- bzw. Klärgas und Geothermie mit Einspeisetarifen und Wasserkraft (bis 20 MW) mit Investitionsförderung. Jährlich steht ein festgelegtes Kontingent für neue unter Vertrag genommene Ökostromanlagen zur Verfügung, die Höhe der Einspeisetarife wird per Verordnung festgelegt. Die Finanzierung erfolgt durch ein Umlagesystem über die EndkonsumentInnen.
- Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG): Das ElWOG regelt die Organisation und Abläufe in der Elektrizitätswirtschaft wie etwa die Entflechtung zwischen Erzeugung, Netz und Stromhandel, den Betrieb von und den Zugang zu den Netzen, Rechnungslegung und Stromkennzeichnung. Das ElWOG ist ein Grundsatzgesetz des Bundes, das durch jeweilige Landesgesetze in Landesrecht umgesetzt wird.
- Gaswirtschaftsgesetz (GWG): Pendant des ElWOG im Gasbereich
- Energieabgabegesetze und Mineralölsteuergesetz: Diese Gesetze regeln die Besteuerung von Elektrizität, Erdgas, Kohle, Heizöl, Benzin und Diesel.
- Kraftstoffverordnung: Definiert die Kraftstoffqualität und beinhaltet die Beimischverpflichtung von Biokraftstoffen.
- Gewerbeordnung: Regelt unter anderem die Genehmigung von Betriebsanlagen und hat insofern große Bedeutung für die Energieeffizienz.
Die wesentlichsten energierelevanten Gesetze auf Landesebene regeln Materien wie die Elektrizitätswirtschaft, die Bauordnung, die Wohnbauförderung, die Raumordnung u.ä. Daneben bestehen sog. "Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG" zwischen Bund und Ländern - die wesentlichsten im Energiebereich sind hier die Vereinbarung zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und die Vereinbarung über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen.
(Stand März 2012)