EU Energiepolitik

Für die Ausrichtung der Energieforschung in der EU und in Österreich sind nicht nur langfristige Ausrichtungen der EU-Energiepolitik ausschlaggebend, wie sie etwa in der Energy Roadmap 2050 skizziert werden, sondern auch mittelfristige Strategien, wie sie die EU in der Strategie "Energie 2020" verfolgt. Im Folgenden werden kurz die wesentlichen Eckpunkte der aktuellen Energie- und Klimapolitik der EU sowie die wesentlichen Instrumente vorgestellt.

Energie-Klimapaket

2008 wurde ein Energie-Klimapaket verabschiedet, das zahlreiche einzelne Maßnahmen umfasst und folgende "20-20-20"-Ziele bis 2020 umsetzen soll:

  • Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % gegenüber dem Stand von 1990 (30 %, wenn sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Senkungen verpflichten) (verbindlich)
  • Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen (Wind, Sonne, Biomasse usw.) auf 20 % der Gesamtenergieproduktion (derzeit ± 8,5 %) (verbindlich)
  • Senkung des Energieverbrauchs um 20 % gegenüber dem voraussichtlichen Niveau von 2020 durch Verbesserung der Energieeffizienz (nicht verbindlich)

Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Erlassung von vier Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen, einer Verordnung, die in den Mitgliedstaaten direkte Gültigkeit hat und einer Entscheidung:

  • Richtlinie zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS): Das 2005 eingeführte Emissionshandelssystem für große Treibhausgasemittenten der Industrie und der Energieversorgung wird weitergeführt, mit Beginn der 3. Handelsperiode ab 2013 adaptiert und umfasst rund 40 % der Treibhausgasemissionen in der EU. Ziel ist die Absenkung der Emissionen bis 2020 um 21 % gegenüber 2005.
  • Entscheidung über die "Lastenverteilung", die verbindliche einzelstaatliche Zielvorgaben für nicht unter das EU-EHS fallende Emissionen vorgibt: Sektoren, die nicht am Emissionshandel teilnehmen (also i.W. Haushalte, Dienstleistungen, Gewerbe, Verkehr) müssen ihre Emissionen bis 2020 um 10 % gegenüber 2005 reduzieren. Diese Reduktionsziele wurden - differenziert nach dem Wohlstand - auf die Mitgliedstaaten herunter gebrochen, Österreich hat ein Ziel von - 16 %.
  • Richtlinie mit verbindlichen einzelstaatlichen Zielvorgaben für die Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energiequellen am Energiemix: Auch diese Ziele wurden anhand der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Mitgliedstaaten verteilt, Österreich hat ein Ziel eines Anteils von 34 % erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch 2020. Für Biokraftstoffe gilt ein Anteilsziel von 10 % im Transportsektor, gleichzeitig wurden Nachhaltigkeitskriterien eingeführt, die negative Umweltauswirkungen der Biokraftstoffproduktion beschränken sollen.
  • Richtlinie zur Schaffung eines Rechtsrahmens für den sicheren und umweltverträglichen Einsatz von Technologien für die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS): Geregelt werden u.a. Genehmigungen, Sicherheitsvorkehrungen und die Kostentragung.
  • Verordnung über CO2-Emissionen von PKW und leichten Nutzfahrzeugen: Mit dieser Verordnung müssen die CO2-Emissionen aus neuen PKW von 2012 bis 2015 schrittweise auf durchschnittlich 120 g/km und bis 2020 weiter auf 95 g/km gesenkt werden. Mit dieser Maßnahme soll mehr als ein Drittel der Emissionsreduktionen erreicht werden, die in den nicht unter das EU-EHS fallenden Sektoren erforderlich sind.
  • Richtlinie zur Änderung der Richtlinie für Kraftstoffqualität: Kraftstofflieferanten müssen die Treibhausgasemissionen aus der Produktionskette bis 2020 um 6 % reduzieren, möglich ist dabei auch der verstärkte Einsatz von elektrischer Energie im Verkehr. Ethanol soll zunehmend als Kraftstoff etabliert werden.

Energiebinnenmarkt

Die Schaffung eines integrierten Marktes für Energie ist ein wesentliches Ziel der EU. Seit Mitte der 1990er Jahre wurden die Strom- und Gasmärkte sukzessive liberalisiert, indem einheitliche Wettbewerbsregeln geschaffen, die Aufgaben von Energieerzeugern, Netzbetreibern und Energiehändlern getrennt (Unbundling) und für die EnergiekonsumentInnen Wahlfreiheit eingeführt wurden. Mit dem sog. 3. Binnenmarktpaket, das 2009 beschlossen wurde, folgen weitere Schritte zur Erhöhung der Transparenz und Verbesserung der Verbraucherrechte, zur Einführung intelligenter Messsysteme, zur besseren Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden und zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Energiehandels durch den Ausbau von Netzinfrastrukturen (Transeuropäische Energienetze, TEN).

Standards für Energieeffizienz

Im Bereich Energieeffizienz verfolgt die EU verschiedene Ansätze. Bspw. legt sie Mindeststandards für die Effizienz energieverbrauchender Produkte fest (Ökodesign-Richtlinie, bspw. das Auslaufen der Glühlampe) oder Gebäuden (Gebäuderichtlinie) fest und weitet laufend die Vorschriften zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten weiter aus.

Energieeffizienzrichtlinie

2006 trat die Richtlinie für Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen in Kraft, mit der ein Einsparrichtwert (Reduktion des Energieverbauchs gegenüber dem Trend; für Österreich: 80,4 PJ) für 2016 und Einsparverpflichtungen für die öffentliche Hand festgelegt wurden. Darüber hinaus sollen Energiedienstleistungen gefördert werden. Da mit der Richtline das Ziel der Senkung des Energieverbauchs um 20 % bis 2020 nicht erreicht werden kann, legte die Kommission einen Entwurf für eine neue Energieeffizienzrichtlinie vor. Sie soll von Parlament und Rat im Sommer 2012 beschlossen werden.

(Stand: März 2012)